Elect to Comply

GM 21.B.80 & GM 21.B.82: It is possible for an applicant to elect to comply with a Certification Specification (CS) that entered into force after the date on which the applicant has submitted the application.
Agency should assess whether the proposed certification basis is appropriate to ensure that the «Elect to Comply» proposal includes any other CS that are directly related to one or several of the CS in it. Directly related CS are those that are deemed to contribute to the same safety objective by building on each other’s requirements, addressing complementary aspects of the same safety concern, etc. Typically, they are adopted simultaneously with, or prior to, the CSs with which the applicant has elected to comply.

Wahl zur Einhaltung
GM 21.B.80 & GM 21.B.82: Es ist möglich, dass ein Antragsteller sich dafür entscheidet, eine Zertifizierungsspezifikation (CS) zu erfüllen, die nach dem Datum in Kraft getreten ist, an dem der Antragsteller den Antrag eingereicht hat.
Die Agentur sollte beurteilen, ob die vorgeschlagene Zertifizierungsgrundlage angemessen ist, um sicherzustellen, dass der Vorschlag der «Wahl zur Einhaltung» alle anderen Zertifizierungsspezifikationen enthält, die direkt mit einer oder mehreren der darin enthaltenen Zertifizierungsspezifikationen zusammenhängen. Direkt verwandte Zertifizierungsspezifikationen sind solche, von denen angenommen wird, dass sie zum gleichen Sicherheitsziel beitragen, indem sie auf den Anforderungen der jeweils anderen Seite aufbauen, komplementäre Aspekte desselben Sicherheitsproblems behandeln usw. In der Regel werden sie gleichzeitig mit oder vor den Zertifizierungsspezifikationen verabschiedet, für deren Einhaltung sich der Antragsteller entschieden hat.

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